Sportschützenbezirk 12 - Mosel - e.V.
Mitglied im RSB - Rheinischer Schützenbund e.V. 1872

Einladung zur Bezirksmitgliederversammlung 2026

Einladung zur Bezirkmitgliederversammlung 2026 des Sportschützenbezirks 12 "Mosel" e.V. 

Die Veranstaltung findet am Freitag, 8. Mai 2026 statt, in der Sportakademie Trier, Herzogenbuscher Str. 56, in 54292 Trier, Beginn 19:00 Uhr.


Sehr geehrte Schützenschwestern und Schützenbrüder,

wir laden Sie herzlich zur Bezirkmitgliederversammlung 2026 des Sportschützenbezirks 12 "Mosel" e.V. ein.
Die Veranstaltung findet am Freitag, dem 8. Mai 2026 in der Sportakademie Trier statt, Herzogenbuscher Str. 56, in 54292 Trier, Beginn 19:00 Uhr.

Tagesordnung:

1.  Begrüßung
2.  Feststellung der Stimmberechtigung
3.  Totengedenken
4.  Grußworte
5.  Feststellung eingegangener schriftlicher Anträge und ggfs. von Dringlichkeitsanträgen
6.  Genehmigung der Tagesordnung
7.  Genehmigung des Protokolls der ordentlichen BDV vom 09.05.2025 in Trier (per eMail versandt am 13.05.25)
8.  Jahresberichte mit anschließender Aussprache
   8.1  Bezirksvorsitzende                             8.7  Referenten auf Wunsch
   8.2  Bezirkssportleiter                               8.8  Kassenprüfer
   8.3  Bezirksschatzmeister                        8.9  Gesamtaussprache
   8.4  Bezirksjugendleiter                            8.10  Antrag der Kassenprüfer auf Entlastung
   8.5  Bezirksdamenleiterin                                 des Schatzmeisters und des Vorstandes
   8.6  Ligaobmann
9.  Bildung eines Wahlvorstandes
10.  Wahlen:
   10.1  1. Vorsitzende/Vorsitzender        10.4  stellvertretender Bezirkssportleiter
   10.2  Schatzmeister                                     10.5  Referent Pistole
   10.3  Schriftführer
11.  Beratung und Beschlussfassung der eingegangenen Anträge
12.  Ehrungen
13.  Verschiedenes: Aktuelles, Fragen, Antworten

Anträge an die BMV müssen bis zum 23.04.2026 (vierzehn Tage vorher; Datum des Poststempels) schriftlich mit Begründung und Unterschrift an die Bezirksvorsitzende gerichtet werden. Eventuelle Dringlichkeitsanträge nach §9 der Geschäftsordnung des RSB müssen vor Eintritt in die Tagesordnung dem Versammlungsleiter schriftlich vorliegen. Über eine Zulassung zur Beratung und Beschlussfassung stimmen die Mitglieder mit Mehrheit ab (s. Punkt 5 der Tagesordnung).
Zur Feststellung der Stimmberechtigung tragen sich die Mitglieder in nach Kreisen gegliederte Anwesenheitslisten ein. In der Bezirksmitgliederversammlung hat jeder Verein, jedes Mitglied des Gesamtvorstandes und der Ehrenvorsitzende eine Stimme. Bei Bedarf erhalten die Mitglieder Stimmkarten.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jutta Weyand
1. Vorsitzende
Sportschützenbezirk 12 „Mosel“ e.V.